AGB von Grillmeister Pausch

AGB von Grillmeister Pausch

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Grillmeister Pausch e. K. – Grill- & Partyservice


§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Grillmeister Pausch e. K. (nachfolgend „Auftragnehmer“) und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“) über Catering- und Grillleistungen (Grill- & Partyservice).


§ 2 Angebot und Vertragsschluss

(1) Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
(2) Die Beauftragung erfolgt in Textform (z. B. per E-Mail).
(3) Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung zustande.


§ 3 Leistungen

(1) Der Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot.
(2) Grundlage der Planung sind die vereinbarte Personenanzahl sowie die abgestimmten Leistungen.
(3) Der Auftraggeber stellt sicher, dass die örtlichen Gegebenheiten (insbesondere Grillfläche, Strom- und Wasseranschlüsse sowie Platzverhältnisse) den Anforderungen entsprechen.


§ 4 Durchführung / Lieferung

(1) Die Durchführung erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen durch qualifiziertes Personal.
(2) Vereinbarte Zeiten sind Richtzeiten. Abweichungen von bis zu 60 Minuten gelten als vertragsgemäß, soweit sie für den Auftraggeber zumutbar und branchenüblich sind.
(3) Ereignisse höherer Gewalt (z. B. Unwetter, Verkehrsbehinderungen, behördliche Anordnungen) berechtigen beide Parteien zur angemessenen Anpassung der Leistung im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.


§ 5 Mängelanzeige

(1) Offensichtliche Mängel sind unverzüglich vor Ort anzuzeigen.
(2) Unterbleibt die Anzeige, gilt die Leistung hinsichtlich des erkennbaren Mangels als genehmigt.
(3) Bei berechtigten Mängeln erfolgt nach Wahl des Auftragnehmers Nachbesserung oder Ersatzleistung im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.


§ 6 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Es gelten die im Angebot vereinbarten Preise.
(2) Sofern nicht anders vereinbart, ist die Vergütung unmittelbar nach Veranstaltungsende in bar fällig.
(3) Firmenkunden können nach vorheriger Vereinbarung auf Rechnung zahlen.
(4) Bei Veranstaltungen mit mehr als 3 Monaten Vorlaufzeit kann eine angemessene Anzahlung von bis zu 50 % verlangt werden.


§ 7 Änderungen nach Detailabstimmung

Die vereinbarte Personenanzahl und Leistungen basieren auf der Detailabstimmung (telefonisch) sowie der anschließenden Bestätigung in Textform (z. B. per E-Mail).

Nachträgliche Änderungen durch den Auftraggeber führen zu zusätzlichem organisatorischem Aufwand. Hierfür wird eine Aufwandspauschale in Höhe von 120,00 € brutto je Änderungsvorgang berechnet, soweit kein höherer tatsächlicher Aufwand entsteht.

Dem Auftraggeber bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass ein geringerer Aufwand entstanden ist.


§ 8 Sonderplanungskosten

Bei besonderen organisatorischen Anforderungen (z. B. umfangreiche Abstimmungen mit Dritten, spezielle Abrechnungsprozesse oder gesonderte Systemanlagen) kann nach vorheriger Vereinbarung eine zusätzliche Aufwandspauschale von bis zu 150,00 € brutto erhoben werden.


§ 9 Stornierung / Kündigung

(1) Der Auftraggeber kann den Vertrag jederzeit kündigen.

(2) Mit Auftragserteilung entsteht ein organisatorischer und planerischer Grundaufwand (insbesondere Auftragsanlage, Termin- und Personaleinsatzplanung, interne Disposition).

Im Falle einer Kündigung wird hierfür eine Pauschale in Höhe von 410,00 € brutto berechnet, soweit kein höherer tatsächlicher Aufwand nachgewiesen wird.

(3) Zusätzlich kann der Auftragnehmer eine pauschale Entschädigung gemäß § 648 BGB verlangen. Diese beträgt – bezogen auf den noch nicht erbrachten Teil der Leistung:

  • bis 90 Tage vor Veranstaltung: 10 %
  • 89 bis 30 Tage vor Veranstaltung: 30 %
  • 29 bis 14 Tage vor Veranstaltung: 50 %
  • 13 bis 7 Tage vor Veranstaltung: 70 %
  • weniger als 7 Tage vor Veranstaltung: 80 %

(4) Bereits erbrachte Leistungen sind in jedem Fall vollständig zu vergüten.
(5) Dem Auftraggeber bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass ein geringerer Schaden oder Aufwand entstanden ist.


§ 10 Preisanpassung

Sollten sich nach Vertragsschluss und mehr als 6 Monate vor Veranstaltungsbeginn wesentliche Einkaufspreise (insbesondere Lebensmittel) um mehr als 5 % verändern, sind beide Parteien berechtigt, eine angemessene Anpassung der vereinbarten Preise im gleichen Verhältnis zu verlangen.


§ 11 Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten); in diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.


§ 12 Widerrufsrecht

(1) Ein Widerrufsrecht besteht grundsätzlich nur bei Verträgen mit Verbrauchern, die im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen werden.

(2) Das Widerrufsrecht ist ausgeschlossen bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn für die Leistungserbringung ein spezifischer Termin oder Zeitraum vereinbart wurde (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB).

(3) Dies gilt insbesondere für individuell geplante Catering- und Grillveranstaltungen (z. B. Hochzeiten, Firmenfeiern oder private Feiern), die zu einem fest vereinbarten Termin durchgeführt werden.

(4) Voraussetzung für den Ausschluss ist die verbindliche Vereinbarung eines konkreten Veranstaltungstermins oder Zeitraums.


§ 13 Gerichtsstand und Schlussbestimmungen

(1) Es gilt deutsches Recht.
(2) Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Auftragnehmers.
(3) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.